Projekte und Genehmigungsverfahren

Bescheid- und Auflagenmanagement

 

 

Bescheid- und Auflagenmanagement

Bauherren sind in vielen Fällen konfrontiert mit einer Vielzahl an einzuhaltenden Vorgaben aus Bescheiden, Rechtsvorschriften und Eigenfestlegungen. Die sichere Einhaltung aller dieser Vorgaben ist ein wesentliches Erfolgskriterium für eine effiziente Umsetzung von Bauprojekten.

Alle für die Errichtung relevanten Bescheidauflagen und umweltrelevante Projektbestandteile werden erfasst und deren inhaltliche und zeitliche Erfüllung dokumentiert.

Wir verwenden zur Verfolgung der bescheid- und projektkonformen Bauumsetzung die eigens dafür entwickelte Datenbanklösung VUM-manage.

 

Unsere Leistungen

  • Führung und Bearbeitung der Bescheidauflagendatenbank VUM-manage, welche als zentrales Tool zur Dokumentation der Einhaltung aller Bescheidauflagen über den gesamten Errichtungszeitraum im Einsatz ist (erforderlichenfalls auch darüber hinaus)
  • Erstellung eines Arbeitsprogramms (Pflichtenheftes) in Bezug auf Aufsichtsorgane (Organisation, Koordination, Kommunikation, Berichterstattung, Aufgaben, Methodik, Weisungsbefugnisse)
  • Erstellung von Mess- und Monitoring-Programmen
  • Unterstützung des Projektteams im Auflagenmanagement
  • Erstellung von Berichten (Inhalte werden automationsunterstützt aus der Datenbank abgerufen)
  • Vorbereitung von Schulungsunterlagen
  • Aufbereitung und Bearbeitung von Projektdaten mit Hilfe Geographischer Informationssysteme (GIS)
  • Laufende Dokumentation der Erfüllung einzelner Auflagen (Berichte und Fotodokumentation)
  • Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit vor Ort
  • Plausibilitätskontrolle
  • Ansprechpartner für UVP-Koordinator: Laufender Abgleich des Erfüllungsstatus, Berichtswesen an die Behörde, Unterstützung der Projektleitung bei der Durchführung von behördlichen Informationsveranstaltungen
  • Sicherstellung der Kommunikation zwischen behördlichen und projektwerberseitigen Aufsichten
  • Qualitätssicherung beim Auflagenmanagement
  • Abwicklung von Änderungsthemen (bspw. §18b-Verfahren gemäß UVP-G)
  • Vorbereitung von behördlichen Abnahmen, Kollaudierungen und Nachkontrollen